Satzung
In der Mitgliederversammlung vom 12.09.2023 wurde folgende Satzungsänderung beschlossen:
§9 Absatz 4 der Satzung der Bürger für Mogendorf wird wie folgt geändert:
Das Wort "stimmberechtigen" entfällt.
§9 Absatz a erhält nunmehr nachfolgende Fassung:
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tages mit entsprechender schriftlicher Tagesordnung einzuberufen, wenn der Vorstand es beschließt der wenn es 20 v. H. der Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstandes schriftlich beantragen.